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Festival Info, Tickets
Info zur aktuellen Lage
Rückerstattung Ticketpreis im Falle einer Absage des Festivals durch Covid-19 (17.03.2020)
Stand heute gehen wir davon aus, dass unser Festival im Juli stattfinden wird – dies, solange der Bundesrat und das BAG keine andere Weisung rausgeben. Die Gesundheit aller hat oberste Priorität und wir verfolgen die Lage sehr genau.
Aufgrund der aktuellen Lage mit dem Covid-19 Virus verhängte der Bundesrat in der Schweiz am 28. Februar ein Veranstaltungsverbot für Anlässe mit über 1’000 Personen. Am 16. März verschärft er die Massnahmen einschneidend und stuft die Situation neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen.
Damit drängt sich die Thematik der Rückerstattung von Ticketpreisen bei Absagen in den Vordergrund.
In Anbetracht der Ereignisse wollen wir unsere bestehenden AGB näher erläutern und unsere Ticketkäufer*innen so transparent, verständlich und nachvollziehbar wie möglich über die Handhabung und geltenden Rechte unserer Tickets und potentiellen Rückerstattungen bei Ausfall informieren.
Wir unterscheiden drei verschiedene Szenarien (welche bis heute in 37 Jahren Festivalgeschichte noch nie vorgekommen sind aufgrund sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit):
- Die versicherten Szenarien (z.B. Terror, Pietät, Unwetter), bei welchen bei einer Absage Ticketkäufer*innen 50 – 100% des Ticketpreises zurückerstattet kriegen.
- Die nicht versicherbaren Szenarien 1 (z.B. Pandemie, Krieg, Streik), bei welchen bei einer Absage Ticketkäufer*innen 0 – 100% des Ticketpreises zurückerstattet kriegen.
- Die nicht versicherbaren Szenarien 2 (z.B. vorübergehende Konzertunterbrechungen, Gewitter Bandabsage), bei welchen Ticketkäufer*innen kein Geld zurückerstattet kriegen.
Die Gründe und Erklärungen dazu werden nachstehend erläutert.
Hierbei ist es uns ein Anliegen zu betonen, dass untenstehende Ausführungen alleine unseren Weg und unsere Handhabung darstellen. Dies ist kein einheitliches Vorgehen der Branche und gilt lediglich für das Gurtenfestival. Andere Veranstalter*innen gehen womöglich andere Wege. Dies ist im jeweiligen Ermessen der Verantwortlichen – nur diese kennen ihre Möglichkeiten am besten.
Aktuelle Ausgangslage AGB Gurtenfestival
In unseren AGB steht seit über 10 Jahren: «In keinem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Festival-Tickets oder des Kontrollarmbands.» (siehe hier die Gurtenfestival: AGB)
Dies mag harsch erscheinen – ist aber gerade bei Festivals oft gängige Praxis. Entgegen dem Eindruck, dass ein Festival nur während ein paar Tagen im Jahr arbeitet, wird dies das ganze Jahr über getan. Das Buchen der Bands zum Beispiel ist ein Ganzjahresprozess, der Auf- und Abbau des Festivals dauert ganze neun Wochen – damit am Ende eine kleine Stadt auf dem Hausberg steht, die täglich 20’000 Leute beherbergt. Mit einigen Partner*innen bestehen 3-Jahreslieferverträge, oder gewisses Material muss sechs bis zwölf Monate vor dem Festival reserviert und gebucht werden.
Wir haben einerseits das interne, festangestellte Team, welches einen tiefen zweistelligen Prozentsatz der ganzjährlich anfallenden Lohnkosten ausmacht. Andererseits haben wir Promotions- und Planungskosten, Vorleistungen für Infrastruktur, Bewilligungen, SUISA usw., Mietkosten und Verwaltungsaufwand sowie diverse externe Partner*innen im Bereich Bau, Technik, Catering, Druck, Sponsoring, Ticketing etc. Das heisst, dass auch einige Monate vor Festival bereits Leistungen erbracht wurden, die abgegolten werden müssen – auch wenn der Event an sich nicht stattfinden kann. Ein Festival befindet sich zudem in grösseren Abhängigkeiten als zum Beispiel ein reguläres Konzert. Unser Festival ist ein hochkomplexes System, welches während 92 Stunden im Jahr die geplanten Leistungen zielgenau mit einer Vielzahl Parteien umsetzen muss (unzählige Bands, Partner*innen, Lieferanten, Helfer*innen etc.). Diese 92 Stunden entscheiden über Erfolg oder Nichterfolg. Es kann sein, dass Bands kurzfristig ausfallen oder verhindert sind. Es kann sein, dass das Wetter nicht mitspielt und es zu Unterbrechungen oder Absagen deswegen kommt. Es kann sein, dass ein*e wichtige*r Partner*in kurzfristig ausfällt und kritische Leistungen nicht erbringen kann.
Im Fall einer Absage, aus welchem Grund auch immer, haben wir als Festival nicht die Option den Event zu verschieben, da es ein Ding der Unmöglichkeit ist, sämtliche involvierte Parteien inklusive aller Bands an vier anderen, aufeinanderfolgenden Tagen im Jahr zusammenzubringen.
Da spielt auch eine Rolle, dass wir während den vier Festivaltagen die ganze Stadt Bern bewegen: Es gibt grosse Abhängigkeiten mit dem öffentlichen Verkehr, diversen Ämtern wie auch rund 1’500 Personen, welche in diesen vier Tagen bei uns statt bei ihrem/ihrer Hauptarbeitgeber*in tätig sind.
Dies ist eine kurze Zusammenfassung, weshalb historisch bedingt vor allem Festivals in ihren AGB eine entsprechende Klausel darin haben, dass sie keine Ticketrückerstattungen gewährleisten können.
Ein Ausfall des Festivals hat es in den 37 Jahren unserer Geschichte nie gegeben – aus oben genannten Gründen würde dies auch nur in Extremsituationen passieren, in denen wir uns zu diesem Schritt gezwungen sehen (im übertragenen oder wortwörtlichen Sinn) und wirklich keine andere Lösung zur Verfügung steht.
Untenstehenden Szenarien erläutern unsere geltenden AGB für alle für das Gurtenfestival 2020 erstandenen Tickets (egal zu welchem Zeitpunkt der Kauf stattfand /-findet).
- Versicherte Szenarien (z.B. Terror, Pietät, Unwetter)
Das Festival muss aufgrund Terror, Pietät oder Unwetter abgesagt werden. Diese Ausfallgründe haben wir seit letztem Jahr versichert. Dies kann sich jährlich verändern, da Versicherungen ihre Produkte jährlich anpassen und ändern.
Das bedeutet: Unsere Versicherung deckt 50% der Tickets. Dies gemessen an den Tagen, die bereits stattgefunden haben, da auch kurzfristig zwischen ein bis vier Tage abgesagt werden können.
Das Geld, das wir zu dem Zeitpunkt mit Ticketverkäufen eingenommen haben, geht in diesem Moment in unseren sogenannten Leistungsfonds. Mit diesem Fonds werden nun effektive, bereits erbrachte Leistungen in Bezug auf das diesjährige Festival bezahlt. Zum Beispiel die Personen, die die Infrastruktur auf dem Gelände aufgebaut haben und ihre Arbeit bereits geleistet haben, Material, das wir mieten und bereits angeliefert ist, Essen, das bestellt und schon bezogen wurde, aber auch Arbeitsstunden von Personen, die in der Planung und Organisation arbeiten.
Nach Begleichung dieser Leistungen wird der Betrag, der noch im Leistungsfonds ist, in den Rückerstattungsfonds verschoben. Dieses Geld fliesst jetzt wiederum zurück zu den Ticketkäufer*innen. Die Rückerstattung erfolgt proportional zu dem ausgegebenen Betrag.
Je nach Höhe der Summe im Rückzahlungsfond kriegen Ticketkäufer*innen nun somit garantiert 50% durch unsere Versicherung sowie weitere 0 – 50% durch uns. Die Gurtenfestival AG generiert in keinem Fall Gewinn und beansprucht für sich nicht mehr Geld, als jenes, welches für die Begleichung von bereits erbrachten Leistungen benötigt wird. Wir können leider keine Rückerstattung des Gesamtpreises garantieren, dies ist aber immer unser Ziel!
- Nicht versicherbare Szenarien 1 (z.B. Pandemie, Krieg, Streik)
Das Festival muss aufgrund Pandemie, Krieg oder Streik (z.B. im öffentlichen Verkehr und somit kann niemand anreisen, oder durch Bands, und keine Konzerte können stattfinden) abgesagt werden.
Eine Pandemie können wir leider nicht versichern lassen – es gibt kein solches Produkt bei einer Versicherung. Insofern müssen wir hier unsere AGB geltend machen – wir möchten aber unbedingt so fair wie nur möglich agieren. Die zum Zeitpunkt der Absage durch Ticketverkäufe generierte Summe gelangt in dem Moment in den Leistungsfonds. Damit werden die bereits angefallenen Kosten gedeckt. Das sind effektive, bereits erbrachte Leistungen in Bezug auf das diesjährige Festival.
Zum Beispiel die Personen, die das Gelände aufgebaut haben und ihre Arbeit bereits erbracht haben, Material, das wir mieten und bereits angeliefert ist, Essen, das bestellt und schon bezogen wurde, aber auch Arbeitsstunden von Personen, die in der Planung, Organisation etc. arbeiten und bereits Arbeit erbracht haben (siehe Punkt Ausgangslage AGB Gurtenfestival).
Nach Begleichung dieser Leistungen wird der Betrag, der noch im Leistungsfonds ist, in den Rückerstattungsfonds verschoben. Trifft der Fall ein, dass im Leistungsfonds nicht genügend Geld vorhanden ist, damit die bereits erbrachten Leistungen bezahlt werden können (weil z.B. zu wenig Tickets verkauft wurden beim Zeitpunkt der Absage), so ist dies unser unternehmerisches Risiko und wir müssen den fehlenden Betrag aufbringen, um die Rechnungen zu bezahlen. Dies kann zu Insolvenz führen und im Extremfall das Ende, den Konkurs der Gurtenfestival AG bedeuten.
Ist nach Begleichung der Rechnungen eine Summe X übrig, so fliesst dieses Geld jetzt wiederum zurück zu den Ticketkäufer*innen. Die Rückerstattung erfolgt proportional zu dem ausgegebenen Betrag.
Je nach Höhe der Summe im Rückerstattungsfonds kriegen Ticketkäufer*innen nun 0 – 100% des Ticketpreises zurück. Die Gurtenfestival AG generiert in keinem Fall Gewinn und beansprucht für sich nicht mehr Geld, als das, welches für die Begleichung von bereits erbrachten Leistungen benötigt wird.
Wir können leider keine Rückerstattung des Gesamtpreises garantieren, dies ist aber immer unser Ziel!
- Nicht versicherbare Szenarien 2 (z.B. vorübergehende Konzertunterbrechungen, Gewitter Bandabsage)
Im Falle einer Absage einer Band, auch wenn dies der/die Headliner*in ist, wird kein Geld rückerstattet. Müssen wir nur einzelne Tage oder Konzerte zum Beispiel aufgrund eines Gewitters unterbrechen oder absagen, so wird auch kein Geld rückerstattet. Dieses Ausmass ist von der Versicherung nicht gedeckt und stellt lediglich eine Minderung der Leistung dar.
Zum heutigen Zeitpunkt gab es in 37 Jahren Festivalgeschichte maximal Konzertunterbrüche oder Unterbrüche von einigen Stunden – noch nie musste ein ganzer Tag abgesagt werden.
Szenarien wie Unterbrüche gehören zum normalen Festivalzyklus und -alltag und können nicht versichert werden. Selbstverständlich versuchen wir dies, wann immer möglich und vereinbar mit der Sicherheit aller beteiligten Personen, zu verhindern.