AGB
Bern, im Oktober 2024
Gurtenfestival: Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die Gurtenfestival AG wird im Folgenden als „Veranstalterin“ bezeichnet. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Festivalbesucher*innen und übrige Vertragspartner*innen der Veranstalterin.
2. Mit dem Erwerb eines Festivaltickets akzeptiert der*die Erwerber*in bzw. Inhaber*in (nachfolgend „Ticketerwerber*in“ bzw. „Ticketinhaber*in“) die AGB der Veranstalterin.
3. Für Festivalbesucher*innen gelten die für die jeweilige Kategorie kommunizierten Öffnungszeiten. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Öffnungszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
II. Tickets
4. Die Veranstalterin verfügt über ihre eigene Ticketvertriebsorganisation. Durch den Erwerb des Festivaltickets durch die Ticketvertriebsorganisation der Veranstalterin entsteht eine vertragliche Bindung ausschliesslich zwischen dem*der Ticketerwerber*in bzw. Ticketinhaber*in und der Veranstalterin. Die Website und das Ticketsystem sind urheberrechtlich und anderweitig geschützt. Sämtliche Rechte daran, einschliesslich Eigentums- und/oder Nutzungsrechte, liegen bei der Veranstalterin und/oder ihren Lieferant*innen/Lizenzgeber*innen.
Bestellung des Tickets; Nutzung des Online-Ticketshops; personenbezogene Daten
5. Die Ticketerwerber*innen treffen ihre Auswahl über die Website (Ticketshop), welche im Warenkorb angezeigt wird. Mit der Bestätigung der Bestellung unterbreiten die Ticketerwerber*innen ihr verbindliches Angebot zum Bezug der ausgewählten Festivaltickets.
6. Die Ticketerwerber*innen sind verpflichtet, alle beim Bestellvorgang erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen. Es liegt ausschliesslich in der Verantwortung der Ticketerwerber*innen, Bestellungen von Festivaltickets rechtzeitig vor dem Datum der Veranstaltung über den Ticketshop (nachfolgend „Online-Bestellung“) aufzugeben.
7. Für die Online-Bestellung muss sich der*die Ticketerwerber*in im Ticketshop mit seiner*ihrer E-Mail-Adresse und mit seinem*ihrem Passwort (nachfolgend „Zugangsdaten“; das entsprechende Benutzerkonto: „Online-Konto“) identifizieren. Falls der*die Ticketerwerber*in noch kein Online-Konto hat, wird er*sie bei der ersten Online-Bestellung dazu aufgefordert, sich im Webshop mit den erforderlichen Angaben zu registrieren. Die dem*der Ticketerwerber*in mitgeteilten Zugangsdaten sind für die persönliche Verwendung durch den*die Ticketerwerber*in bestimmt und vertraulich zu behandeln. Sämtliche über das Online-Konto getätigten Online-Bestellungen werden dem*der Ticketerwerber*in als Online-Kontoinhaber*in zugerechnet und sind für ihn*sie verbindlich.
8. Die Ticketerwerber*innen anerkennen und erklären sich damit einverstanden, dass die Veranstalterin in Zusammenhang mit dem Online-Ticketshop-Service Kenntnis von ihren Daten erhalten und diese nach Massgabe der Datenschutzbestimmungen
Zustellung des Tickets; Print@home
9. Sämtliche Tickets im Ticketstore sind nicht personalisiert.
10. Mehrtägige Tickets können nicht auf verschiedene Personen aufgeteilt werden.
11. Die Zustellung des Tickets erfolgt via Konto des Online-Ticketshops als PDF-Download des print@home Tickets oder via Mobiltelefon. Die Ticketerwerber*innen anerkennen, dass es in ihrem eigenen Verantwortungs- und Risikobereich liegt, über sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zu verfügen, die für den Empfang und den Ausdruck des print@home Tickets erforderlich sind.
12. Für jedes gekaufte Festivalticket erhält der*die Ticketerwerber*in nur eine Zutrittsberechtigung. Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung des print@home Festivaltickets und jede elektronische Weiterverbreitung der entsprechenden PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt. Bei Verlust oder Beschädigung des print@home Tickets dürfen die Ticketerwerber*innen das print@home Festivalticket jedoch erneut ausdrucken, wobei sie sich der Möglichkeit der Verweigerung des Zugangs zur Veranstaltung bei Vorliegen der Umstände gemäss Ziff. 11 bewusst sind. Das beschädigte print@home Festivalticket muss unverzüglich vernichtet werden. Die Ticketerwerber*innen sind sich bewusst, dass die Sperrung des print@home Tickets nicht möglich ist. Auch in diesem Fall gilt die Regelung nach Ziff. 13.
13. Die Veranstalterin kann den Zutritt zur Veranstaltung verweigern, wenn mehrere Ausdrucke, Vervielfältigungen, Kopien oder Nachahmungen eines print@home Festivaltickets oder eines Mobile Tickets im Umlauf sind und einem*einer Ticketinhaber*in eines Ausdrucks, einer Kopie oder Nachahmung des jeweiligen print@home Festivaltickets bereits Zutritt zur Veranstaltung gewährt wurde. Die Veranstalterin ist insbesondere nicht zur Überprüfung der Identität des*der Ticketinhaber*in mit dem*der Ticketerwerber*in oder zur Überprüfung der Echtheit des print@home Tickets verpflichtet. Wird ein*eine Inhaber*in eines print@home Festivaltickets aus diesem Grund anlässlich der Zugangskontrolle abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgelts.
Bezahlung
14. Bei Online-Bestellung erfolgt die Bezahlung entweder mittels Belastung auf der während des Bestellungsvorganges angegebenen Kreditkarte (MasterCard, Visa), per Postfinance Zahlart (Postfinance Card, Postfinance E-Finance) oder via TWINT. Es liegt im Ermessen der Veranstalterin, zu entscheiden, welche Zahlarten zugelassen sind und ob/wann nicht fristgerecht bezahlte Festivaltickets wieder zum Verkauf frei gegeben werden.
Verbot des Weiterverkaufs
15. Der Erwerb von Tickets zwecks Weiterverkauf (Handel) ist untersagt. Tickets, welche nicht zum Weiterverkauf erworben wurden, dürfen zum marktüblichen Preis verkauft werden. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann zu Weiterverkaufszwecken erworbene Tickets sperren und für ungültig erklären. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
Festivalarmbändel
16. Das Festivalticket wird an den offiziellen Kassen und an den Festivalarmbandtauschstellen der Veranstalterin kontrolliert (Barcode oder QR-Code) und gegen ein Festivalarmband. Das Festivalarmband, das fest verschlossen am rechten Handgelenk zu tragen ist, berechtigt zum Eintritt in das abgesperrte Festivalgelände (während des auf dem Ticket genannten Zeitraums). Beschädigte oder nicht fest um das Handgelenk getragene Kontrollarmbänder berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der obengenannten Leistung. Der Ordnungsdienst der Veranstalterin führt während der gesamten Dauer der Veranstaltung an allen Eingängen sowie entlang des Geländes und auf dem Gelände Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Verlorene und beschädigte Kontrollarmbänder werden nicht ersetzt. Armbänder können nicht übertragen werden und sind nur für eine Person zulässig.
III. Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus
- Der*die Ticketerwerber*in nimmt zur Kenntnis, dass die Veranstalterin die behördlichen Vorgaben im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie erfüllen muss und diese behördlichen Vorgaben zwischen dem Zeitpunkt des Ticketerwerbs und der Durchführung der Veranstaltung angepasst werden können.
- Die Veranstalterin ist deshalb auch nach dem Ticketerwerb durch den*die Ticketerwerber*in berechtigt, den Zutritt zum Festivalgelände oder Teilen davon zu beschränken bzw. vom Erfüllen bestimmter Voraussetzungen abhängig zu machen (nachfolgend „Einlassregeln“). Die behördlichen Vorgaben verstehen sich dabei als Mindestvorgaben. Darüber hinaus kann die Veranstalterin nach ihrem freien Ermessen strengere Einlassregeln vorsehen und für den Zutritt zum Festivalgelände oder Teilen davon insbesondere das Vorliegen eines gültigen Covid-Zertifikats, den Nachweis einer Impfung oder Genesung, die Angabe von Kontaktdaten zwecks Contact-Tracing, das Vorweisen eines Identitätsausweises sowie das Tragen von Hygienemasken verlangen oder andere geeignete Massnahmen vorsehen.
- Die Informationen über die geltenden Einlassregeln werden von der Veranstalterin auf der Website (www.gurtenfestival.ch/de/info) bekannt gegeben und laufend aktualisiert. Es ist Sache des*der Ticketerwerber*in, sich über die geltenden Einlassregeln im Zeitpunkt der Veranstaltung zu informieren.
- Der*die Ticketerwerber*in nimmt zur Kenntnis, dass diese Einlassregeln auch nach Erwerb seines*ihres Festivaltickets von der Veranstalterin jederzeit angepasst werden können und erklärt sich damit einverstanden, dass er*sie bei Nichterfüllen der Einlassregeln weder über einen Anspruch auf Zutritt zum Festivalgelände, noch über einen Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Kaufpreises des Festivaltickets verfügt.
IV. Absage, Verschiebung, Unterbruch oder Abbruch des Festivals; Rückerstattung
- Bei Absage oder Verschiebung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Umwelteinflüsse, Katastrophen, Unruhen, Pietät, Terrorgefahr, -warnung oder -akt, Epidemie, Pandemie (ausgenommen Covid-19), behördliches Verbot oder unverschuldete Nichtbewilligung des Festivals usw.) ohne vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden der Veranstalterin, wird zu gegebener Zeit ein Zeitfenster für die Rückforderung der Ticketguthaben kommuniziert. Ab Bekanntgabe des offiziellen Rückforderungsprozesses hat jede*r Ticketerwerber*in 60 Tage Zeit, um sich für eine Rückzahlung (max. 90% des Ursprungwertes) oder ein Guthaben (100% des Ursprungwertes wird auf die jeweilige Folgeausgabe übertragen) zu entscheiden. Sollte der Event im Folgejahr ebenfalls gefährdet sein, wiederholt sich das vorgängig beschriebene, ordentliche Prozedere.
- Bei Unterbruch oder Abbruch des Festivals aufgrund höherer Gewalt(z.B. Krieg, Tod oder Krankheit eines*einer Künstler*in, Unwetter, Unruhen, Pietät, Terrorgefahr, -warnung oder -akt, Epidemie, Pandemie, behördliches Verbot oder unverschuldete Nichtbewilligung des Festivals usw.) ohne vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden der Veranstalterin besteht weder ein Anspruch auf die Rückgabe der Eintrittskarte, noch auf Rückerstattung des Kaufpreiseses, noch auf Umtausch für die nächste Ausgabe des Festivals. Als Unterbruch des Festivals gilt jede ab Türöffnung des Festivals erfolgte temporäre, zeitlich begrenzte Unterbrechung des Festivals. Als Abbruch des Festivals gilt jeder ab Türöffnung des Festivals erfolgter Abbruch ohne Wiederaufnahme des Festivalbetriebes.
V. Konzerte und Programm
- Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Für Absagen von Künstler*innen, Änderung des zeitlichen Ablaufs, Auftrittszeiten der Künstler*innen, Bühnenwechsel usw. können keine Schadenersatzansprüche gelten gemacht werden und die Veranstalterin lehnt jede Haftung ab.
- Die Veranstalterin hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Konzerte. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Am Festivaleingang, am Info-Point im Festival Store und auf dem Gelände werden kostenlos Gehörschutzpfropfen abgegeben. Die Veranstalterin lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.
- Das Festival findet bei jeder Witterung statt; vorbehalten bleiben Witterungsbedingungen, welche die Durchführung verunmöglichen (vgl. auch Ziff. 20 und 21).
- Die Anreise und Rückreise an das Festival sind in der Verantwortung der Festivalbesucher*innen. Die Veranstalterin schliesst jegliche Haftung aus. Allfällige Inkludierungen im gekauften Ticket zur Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder der Gurtenbahn
VI. Zahlungsmittel
- Das Festival findet bargeldlos Die Cashless Karte ist am Festival das einzig mögliche Zahlungsmittel. Andere Zahlungsmittel (Bargeld, Debit-, Kreditkarten, etc.) werden nicht akzeptiert.
- Die Cashless Karte wird den Festivalbesucher*innen von der Veranstalterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Festivalbesucher*innen erhalten die Cashless Karte vor Ort im Rahmen des Festivalarmband Umtausches. Genaue Infos zum Festivalarmband Umtausch: gurtenfestival.ch. Mit dem auf der Cashless Karte geladenen bzw. gespeicherten Guthaben können die Festivalbesucher*innen Waren oder Leistungen am Festival bezahlen.
- Um die Cashless Karte für den Erwerb von Waren oder Leistungen am Gurtenfestival verwenden zu können, müssen die Festivalbesucher*innen Guthaben (in CHF) auf die Cashless Karte laden. Das Aufladen ist kostenlos und die Anzahl der Ladevorgänge unbegrenzt. Die Cashless Karte kann wie folgt aufgeladen werden:
- Das Aufladen der Cashless Karte erfolgt ausschliesslich Online. Nach dem Eröffnen des gratis Online-Kontos auf der Webseite gurtenfestival.ch(«Karte laden») kann mittels Kreditkarte (Visa, Mastercard), Debitkarte (Postcard) oder TWINT das gewünschte Guthaben aufgeladen werden. Die Online-Aufladung ist ab dem 16. Juli 2025 bis zum 20. Juli 2025 05:00 jederzeit möglich.
- Der Mindestbetrag der Aufladung einer Cashless Karte beträgt CHF 30.00 und der Maximalbetrag CHF 500.00. Die Cashless Karte kann jederzeit wieder auf diesen Höchstbetrag aufgeladen werden.
- Auf dem Festivalgelände stehen grundsätzlich keine Cash Points zur Verfügung, an denen die Cashless Karte mittels Bargeld, Debit-, Kreditkarten, etc. aufgeladen werden kann, Im Falle von Problemen oder Ausfällen des Cashless-Systems, kann die Veranstalterin kurzfristig Cash Points zur Verfügung stellen.
4. Die Cashless Karte ist gültig für die Dauer des jeweiligen Gurtenfestivals (Mittwoch 16. Juli 2025 bis Samstag 19. Juli 2025).
5. Die Cashless Karte wird auf dem ganzen Gelände von den Annahmestellen (Foodstände, Bars, Marktstände usw.) zur bargeldlosen Bezahlung von Waren oder Leistungen verwendet. Der Preis für die bezogenen Waren oder Leistungen wird vom Guthaben der Cashless Karte abgebucht. Mit dem Bezug von Waren oder Leistungen treten die Festivalbesucher*innen mittels der Cashless Karte in ein gesondertes, eigenständiges Vertragsverhältnis mit der betreffenden Annahmestelle. Das Gurtenfestival übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemässe Vertragserfüllung durch die Annahmestellen oder für deren Leistungen. Die Festivalbesucher*innen sind selbst für die sichere Aufbewahrung der Cashless Karte und den Schutz vor unbefugter Entwendung verantwortlich. Die Berechtigung an der vorgewiesenen Cashless Karte wird weder von den Annahmestellen noch von allfälligen Cash Points geprüft. Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die den Festivalbesucher*innen aus einer missbräuchlichen Verwendung der Cashless Karte entstehen. Beim Vorliegen von strafrechtlich relevanten Tatbeständen kann eine Strafanzeige durch die Veranstalterin bzw. die geschädigte Person erfolgen. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6. Bei Verlust, Missbrauchsverdacht oder Beschädigung der Cashless Karte sind die Festivalbesucher*innen gebeten, sich unverzüglich beim Help Desk Cashless ausserhalb des Festivalgeländes beim Haupteingang zu melden. Registrierte Cashless Karten werden bei Verlust, Missbrauchsverdacht oder Beschädigung gegen Vorzeigen eines amtlichen Ausweisdokumentes durch eine neue Cashless Karte ersetzt (Gebühr CHF 5.00), soweit das Ausweisdokument mit den Angaben im Online-Konto übereinstimmen. Es wird auch Sammler*innen eine Cashless Karte für CHF 5.00 verkauft. Diese sind ausschliesslich am Help Desk Cashless zu erhalten. Das zum Zeitpunkt der Verlustmeldung vorhandene Guthaben wird auf diese neue Cashless Karte geladen. Vorhandenes Guthaben einer nicht registrierten Cashless Karte kann im Fall von Verlust oder Missbrauchsverdacht nicht ersetzt werden.
7. Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften und Angaben, die am Troubleshooting Cashless, an einer Annahmestelle, im Online-Konto oder anderswie abgefragt werden können. Insbesondere Angaben über den aktuellen Saldo und getätigte Transaktionen gelten als vorläufig und unverbindlich.
8. Nach dem Festival wird ein allfälliges Restguthaben automatisch auf das letzte verwendete Zahlungsmittel zurückgebucht. Die Rückzahlung von Guthaben während des Festivals vor Ort ist nicht möglich. In einigen Fällen kann das Restguthaben nicht automatisch rückerstattet werden. In diesen Fällen erfolgt die Rückerstattung wie bei nicht registrierten Festivalbesucher*innen. Nicht registrierte Festivalbesucher*innen können ihr Guthaben nach dem Festival zurückfordern, indem sie unter www.cashless.gurtenfestival.ch im Online-Rückzahlungsformular ihre Personalien und Kontodaten angeben. Die Auszahlungen erfolgen wöchentlich und in der Regel innert 10 Arbeitstagen. Das Online-Rückzahlungsformular steht den Festivalbesucher*innen bis am 31. August 2025 zur Verfügung. Danach sind keine Rückforderungen mehr möglich. Rückzahlungen sind nur auf Schweizer CHF-Konten möglich. Rückzahlungen auf ausländische Konti sind ausgeschlossen. Verschenktes Cashless Guthaben kann nicht zurückerstattet werden und ist nur für das jeweilige Jahr gültig.
9. Für Streitigkeiten zwischen den Festivalbesucher*innen und einer Annahmestelle ist die Veranstalterin nicht verantwortlich. Reklamationen in Zusammenhang mit der Cashless Karte sind per Mail an cashless@gurtenfestival.chzu richten. Während dem Festival kann man sich vor Ort beim Help Desk Cashless (vor dem Haupteingang) melden. Reklamationen, die das Guthaben auf der Cashless Karte betreffen, sind spätestens bis am 26. Juli 2025 per E-Mail an cashless@gurtenfestival.ch zu richten. Später eintreffende Reklamationen werden nicht berücksichtigt; und daraus abgeleitete Entschädigungsforderungen können gegenüber der Veranstalterin nicht mehr geltend gemacht werden.
10. Die Veranstalterin unterliegt der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Die Festivalbesucher*innen anerkennen, dass die Bereitstellung und der Betrieb des Cashless-Systems von einer Drittanbieterin (WEEZEVENT SWITZERLAND Sàrl; «Cashless-Anbieter») erbracht werden und erklären sich damit einverstanden, dass die Veranstalterin und der Cashless-Anbieterin Zusammenhang mit dem Cashless-Service Kenntnis von ihren Daten Jede Datenbearbeitung erfolgt ausschliesslich zum Zweck des Betriebs des Cashless-Systems und zur Rückzahlung des Restbetrags an die Festivalbesucher*innen. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur zum Zweck der korrekten Abwicklung der von Festivalbesucher*innen autorisierten Zahlungen. Eine Weitergabe der Daten an Behörden erfolgt lediglich im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften. Die Festivalbesucher*innen erklären sich damit einverstanden, dass die Veranstalterin zwecks statistischer Auswertung über ihre Daten und Transaktionen verfügt. Die Veranstalterin ist berechtigt, für die Erbringung des Cashless-Services Dritte in der Schweiz und im Ausland beizuziehen und einzelne damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen an Dritte in der Schweiz und im Ausland auszulagern. Gemäss Datenschutzgesetz (DSG) werden sämtliche personenbezogenen Daten aus dem Vorjahr spätestens Mitte Mai des Folgejahres gelöscht.
VII. Verbotene Gegenstände; Aufnahmen
- Das Mitbringen von Glaswaren, Alu-, Blech- und Spraydosen, bengalischen Fackeln, pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen aller Art usw. ist generell untersagt. Eine finale Auflistung der verbotenen Gegenstände ist auf der Homepage und bei den Eingängen ersichtlich und fällt unter diese AGB. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Festivalgelände. Weitere rechtliche Schritte behält sich die Veranstalterin ausdrücklich vor.
- Gestattet sind kleine Parfümflaschen und Kinderschoppen aus Glas sowie Tuben aus Alu (Mayonnaise, Senf etc.). Der Ordnungsdienst der Veranstalterin führt an allen offiziellen Eingängen und entlang des Geländes während der gesamten Dauer der Veranstaltung Sicherheits- und Einlasskontrollen mit Gepäckdurchsuchung durch. Den Anordnungen des Ordnungsdiensts ist zwingend Folge zu leisten.
- Drohnen, Foto-, Film-, Digital- und Videokameras mit auswechselbarem Objektiv, Audio-Aufnahmegeräte bzw. Abspielgeräte (mit Lautsprechern), Selfie-Sticks/GoPro-Halterungen/Teleskopstäbe/Stative länger als 25 cm sowie Musikinstrumente und Megafone sind auf dem Festivalgelände und in der Sleeping Zone nicht zugelassen. Das Sicherheitspersonal ist angewiesen, Kontrollen durchzuführen. Zugelassen sind kleine Pocket- und Digitalkameras sowie Smartphones.
- Audio- und Videoaufnahmen der am Festival auftretenden Bands sind nicht erlaubt. Fotografieren mit Handy für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich möglich. Für das Filmen und Fotografieren mit professionellen Kameras bedarf es einer separaten Akkreditierung.
- Der von der Veranstalterin eingesetzte Ordnungsdienst hat das Recht, Personen den Einlass auf das abgesperrte Festivalgelände aus wichtigen Gründen zu verwehren. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann ein wichtiger Grund darstellen.
- Die Veranstalterin haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände. Fundsachen werden nach der Veranstaltung ins Fundbüro der Gemeinde Köniz gebracht.
VIII. Foto- und Videoaufnahmen durch die Veranstalterin und Dritte
- Im Rahmen des Festivals werden durch die Veranstalterin, Medienschaffende und Partner*innen Foto- und Filmaufnahmen erstellt und veröffentlicht (in Print- und Online-Medien, im TV etc.). Mit dem Kauf des Festivaltickets erklären sich die Festivalbesucher*innen damit einverstanden, dass sie auf diesen Foto- und Videoaufnahmen abgebildet werden können und diese Foto- und Videoaufnahmen für die oben genannte Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen.
IX. Haftung
- Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung der Veranstalterin für ihr eigenes Verhalten und für das Verhalten ihrer Hilfspersonen ausgeschlossen. Die Veranstalterin und ihre Hilfspersonen haften insbesondere nicht für Körper- oder Vermögensschäden, die den Festivalbesucher*innen durch Dritte (z.B. Foodstand- Marktstandbetreiber usw.) zugefügt oder entstanden sind.
- Die Veranstalterin und ihre Lieferant*innen sind bestrebt, den Kund*innen einen nach dem Stand der Technik möglichst reibungslosen und professionellen Service zu bieten. Dazu bedient sich die Veranstalterin bewährter Technik sowie ausgewiesener Fachleute und Lieferant*innen, unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt. Dennoch kann die Veranstalterin keine Garantie für eine fehlerfreie oder unterbruchslose Erbringung der Dienstleistungen übernehmen oder rechtswidrige Eingriffe in das EDV-System oder eine missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte ausschliessen und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden daraus ab. Eine Haftung für Leistungen Dritter wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
X. Schlussbestimmungen
- Die vorliegenden AGB der Veranstalterin sind integrierter Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb eines Festivaltickets abgeschlossen wurde. Die Veranstalterin behält sich jederzeit die Änderungen der vorliegenden AGB vor.
- Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern nicht innerhalb von 30 Tagen nach deren Publikation aktiv widersprochen wird. Die Änderungen bedürfen der Schriftform, der angemessenen Publikation und der zumutbaren Kenntnisnahme.
- Auf diese AGB ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bern